📝 Beschreibung
Seit 2023 hat Italien spezifische Steuervorschriften für Krypto-Assets eingeführt. In diesem Rahmen hat der Gesetzgeber gelegentlich „Neubewertungsfenster“ geöffnet: Gelegenheiten für Steuerzahler, die steuerlichen Anschaffungskosten ihrer Kryptos neu festzusetzen, indem sie eine pauschale Ersatzsteuer zahlen.
👉 Dieser Mechanismus ist als Step-up (rivalutazione/affrancamento) bekannt.
📂 1. Was ist die rechtliche Grundlage?
Haushaltsgesetz 2023 (Gesetz Nr. 197/2022, Art. 1, Abs. 133–137): führte die erste Neubewertungsoption für Kryptos ein, wobei die steuerlichen Kosten auf den Wert vom 01.01.2023 gegen Zahlung von 14 % festgesetzt wurden.
Haushaltsgesetz 2025 (Gesetz Nr. 207/2024, Art. 1, Abs. 94–100): öffnete den Mechanismus erneut, diesmal auf den Wert vom 01.01.2025 mit einer Ersatzsteuer von 18 %.
Diese Bestimmungen beziehen sich auf Artikel 67(1)(c-sexies) TUIR, der die steuerpflichtigen Kapitalerträge aus Krypto-Assets definiert.
⚠️ Dies ist kein dauerhaftes Regime. Jedes Step-up-Fenster wird ausdrücklich durch ein spezifisches Haushaltsgesetz geschaffen.
📂 2. Was ist der Step-up?
Der Step-up ermöglicht es Ihnen, Ihre historischen Anschaffungskosten durch den Marktwert zum 1. Januar 2025 zu ersetzen (valore normale gemäß Artikel 9 TUIR).
Im Gegenzug zahlen Sie eine Ersatzsteuer von 18 % auf diesen Wert.
Diese neue Kostenbasis wird dann für alle zukünftigen Gewinnberechnungen verwendet.
📂 3. Ist es obligatorisch?
Nein ❌.
Der Step-up ist optional.
Er gilt Asset für Asset (per ciascuna cripto-attività). Sie können entscheiden, ihn auf Ihren BTC anzuwenden, aber nicht auf Ihren ETH.
Einmal gewählt, ist die Option unwiderruflich.
📂 4. Kann ich damit einen Verlust festschreiben? 📉
Nein.
Wenn der Wert am 01.01.2025 niedriger ist als Ihre historischen Anschaffungskosten, können Sie den Step-up nicht anwenden.
Dieser Mechanismus ist kein „Step-down“. Er dient nur dazu, die steuerliche Kostenbasis zu erhöhen, niemals dazu, einen steuerlichen Verlust zu generieren.
📂 5. Wie zahle ich und wann?
Stichtag: Die Kryptos müssen am 01.01.2025 gehalten werden.
Satz: 18 % auf den Wert am 01.01.2025.
Zahlung: Über das F24-Formular unter Verwendung der von der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) veröffentlichten Codes.
Entweder in einer Zahlung bis zum 30. November 2025,
Oder in 3 Jahresraten (2025, 2026, 2027) mit 3 % Zinsen auf die zweite und dritte Rate.
Erklärung: In künftigen Jahren deklarieren Sie Verkäufe im Quadro RT unter Verwendung der neuen Kostenbasis, die durch den Step-up festgelegt wurde.
💡 6. Ein konkretes Beispiel
Ohne Step-up
Gekauft: 1 BTC im Jahr 2019 für 5.000 €.
Verkauft im Jahr 2026 für 30.000 €.
Steuerpflichtiger Gewinn = 30.000 – 5.000 = 25.000 €.
Steuer = 33 % × 25.000 = 8.250 €.
Mit Step-up
01.01.2025: BTC-Marktwert = 20.000 €.
Step-up: Ersatzsteuer = 18 % × 20.000 = 3.600 € (gezahlt in 2025).
Verkauf im Jahr 2026: Steuerpflichtiger Gewinn = 30.000 – 20.000 = 10.000 €, besteuert mit 33 % = 3.300 €.
Gesamt gezahlt = 3.600 + 3.300 = 6.900 €.
👉 Ersparnis gegenüber dem Fall „ohne Step-up“: 1.350 €.
📂 7. Kann ich das jedes Jahr machen?
Nein.
2023: Einmaliges Fenster mit 14 %.
2024: Keine Neubewertungsoption.
2025: Neues Fenster mit 18 %.
2026 und darüber hinaus: Nichts ist garantiert. Ein zukünftiger Step-up würde ein neues Haushaltsgesetz erfordern.
👉 Step-up sollte als eine gelegentliche Gelegenheit betrachtet werden, nicht als jährliche Routine.
Der Step-up ist am nützlichsten, wenn:
Ihr historischer Kaufpreis viel niedriger ist als der Marktwert am 01.01.2025,
Sie planen, relativ bald zu verkaufen (besonders da der Steuersatz 2026 auf 33 % steigt).