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Besteuerung in Italien: Wie funktioniert das?

Heute aktualisiert

📝 Beschreibung

🎓 Das italienische Finanzgesetz für 2023 trat am 1. Januar 2023 in Kraft und bringt viele Änderungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen mit sich!

Es gibt nun ein spezifisches Regime, das klare und präzise Steuerregeln für die Besteuerung von Krypto-Assets vorsieht.

Schauen wir uns genauer an, wie die Besteuerung von Kryptowährungen in Italien jetzt funktioniert...

Das neue Gesetz hat einen neuen Artikel 67 des Einkommensteuergesetzes (TUIR) geschaffen.

Dieser neue Artikel definiert den steuerlichen Rahmen für Kryptowährungen in Italien.

Wichtige Punkte:

  1. Einkünfte aus Kryptowährungstransaktionen gelten nun als sonstige Einkünfte und unterliegen einer Steuer von 26 %.

  2. Die Option, eine Ersatzsteuer zu wählen (z. B. 14 % oder 18 % je nach Jahr).

  3. Zahlung der Stempelsteuer (IVAFE).


📂 1. Das Steuerregime für Kryptowährungen in Italien

Einkünfte aus Kryptowährungstransaktionen unterliegen nun dem Steuerregime für sonstige Einkünfte.

Hier sind die Hauptmerkmale des für Kryptowährungen geltenden Steuerregimes:

Welche Transaktionen sind steuerpflichtig?

Das steuerpflichtige Ereignis ist der Tausch einer Kryptowährung in eine Fiat-Währung oder der Kauf einer Ware oder Dienstleistung mit Kryptowährungen.

Krypto-zu-Krypto-Transaktionen sind also steuerfrei!

Wie werden Gewinne oder Verluste berechnet?

Die Methode zur Berechnung des Gewinns oder Verlusts bei einem Verkauf ist die LIFO-Methode (last in, first out). Zur Berechnung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts muss der Kaufpreis vom Verkaufspreis abgezogen werden, und diese Berechnung muss für jede steuerpflichtige Transaktion erfolgen.

Beispiel: Ich kaufe 1 ETH für 2.000 Euro am 1. Februar 2022. Ich kaufe 1 ETH für 3.000 Euro am 1. Juli 2022. Am 5. November 2022 verkaufe ich 1 ETH für 3.500 Euro. Der Anschaffungspreis ist der des zuletzt gekauften Tokens, also der am 1. Juli für 3.000 Euro gekaufte ETH. Der Veräußerungsgewinn beträgt somit 500 Euro.

Wie hoch ist der Steuersatz?

Steuerpflichtige Veräußerungsgewinne unterliegen einem einheitlichen Steuersatz von 26 %.

Wie werden passive Gewinne berücksichtigt?

Passive Gewinne aus Staking, Lending, Farming und Mining werden mit einem Anschaffungspreis von 0 Euro in den Wert des Portfolios aufgenommen.

Diese Gewinne sind bei Erhalt nicht steuerpflichtig, werden aber steuerpflichtig, wenn sie gegen Fiat verkauft ou für den Kauf einer Ware oder Dienstleistung verwendet werden.

Beispiel: Sie erhalten 1 ETH als Staking-Gewinn. Zum Zeitpunkt des Erhalts hat dieser ETH einen Fiat-Wert von 2.000 Euro. Dieser ETH wird Ihrem Portfolio hinzugefügt, aber sein Anschaffungspreis beträgt 0 Euro (da es sich um einen Gewinn und nicht um einen entgeltlichen Erwerb handelt). Wenn Sie diesen ETH sofort für 2.000 Euro weiterverkaufen, beträgt der steuerpflichtige Gewinn 2.000 Euro. Wenn Sie ihn später für 4.000 Euro verkaufen, beträgt der steuerpflichtige Gewinn 4.000 Euro.

Sind Verluste abziehbar und vortragbar?

Verluste können mit Ihren im selben Jahr erzielten Gewinnen verrechnet werden.

Wenn das Ergebnis negativ ist, haben Sie einen Verlust erzielt, aber keine Sorge... Diese Verluste können für 4 Jahre auf die folgenden Jahre vorgetragen werden!


📂 2. Die Ersatzsteuer

💡 Das neue Gesetz hat eine Option eingeführt, eine Ersatzsteuer (z. B. 14 % oder 18 % je nach Haushaltsgesetz) auf den Wert des Portfolios zum 1. Januar des Jahres zu zahlen, um die Anschaffungskosten aller Kryptowährungen neu zu bewerten. Dies ist keine dauerhafte Option. Man muss jedes Jahr den Entwurf des Haushaltsgesetzes abwarten, um zu wissen, ob diese Option für das kommende Jahr möglich sein wird.

Wie funktioniert die Ersatzsteuer?

Konkret entscheiden Sie sich dafür, den ursprünglichen Kaufpreis Ihrer Kryptowährung durch den Marktwert der Kryptowährung zum 1. Januar des jeweiligen Jahres zu ersetzen.

Dieser Wert wird zu Ihrem neuen Anschaffungspreis.

👉 Alle später erzielten Veräußerungsgewinne werden als Differenz zwischen dem Verkaufspreis und diesem neuen, neu berechneten Anschaffungspreis ermittelt.

❗️ Es ist keine Wahl zwischen den beiden Steuern.

Der italienische Steuerzahler kann wählen, den Wert seines Vermögens zum 1. Januar als Anschaffungswert anzusetzen. Wenn er dann einen steuerpflichtigen Verkauf tätigt, unterliegt er weiterhin der Steuer von 26 % auf den Veräußerungsgewinn: Die beiden Steuern sind unabhängig voneinander.


📂 3. Die IVAFE-Steuer auf Kryptowährungen

💡 Mit dem neuen Gesetz ist die IVAFE-Steuer auf Kryptowährungen anwendbar. Diese Steuer ist fällig, wenn die Krypto-Assets bei einem nicht ansässigen Vermittler gehalten werden oder wenn sie auf einem Speichermedium (z. B. Hardware-Wallet) gespeichert sind. Assets auf italienischen Plattformen unterliegen dieser Steuer in der Regel nicht, da der Vermittler bereits die Stempelsteuer abführt.

Die Steuer beträgt 2 pro Tausend (0,2 %) pro Jahr und bezieht sich auf den Gesamtwert des Portfolios zum 31. Dezember des Jahres.

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