📝 Description
In Italien unterliegen Kryptogewinne einer pauschalen Ersatzsteuer, die je nach Jahr variiert: 26% für Gewinne, die 2025 realisiert werden, und 33% für Gewinne ab 2026 (außer Euro-gebundene Stablecoins, die bei 26% bleiben). Ein Ausnahmeschwellwert von 2.000 Euro gilt für 2024-2025, wird aber ab 2026 vollständig aufgehoben. Darüber hinaus verwendet passives Einkommen aus Staking, Lending und Airdrops einen Anschaffungskostenansatz von null, und das Halten von Krypto-Vermögenswerten löst jährliche Vermögenssteuern und Meldepflichten aus.
📂 1. Steuersatz: Wie viel werde ich zahlen?
In Italien unterliegen Gewinne einer pauschalen Ersatzsteuer (imposta sostitutiva). Der Satz hängt vom Jahr ab, in dem Sie Ihre Gewinne realisiert haben:
Gewinne realisiert in 2025 (erklärt in 2026): Der Satz bleibt auf 26% festgelegt.
Gewinne realisiert ab 1. Januar 2026 (erklärt in 2027): Der Satz erhöht sich offiziell auf 33% für die meisten Kryptowährungen (gemäß dem Haushaltsgesetz 2025). Beachten Sie, dass ein Satz von 26% möglicherweise nur noch für Euro-gekoppelte Stablecoins (EMT) gilt.
Anwendung: Diese Steuer gilt für den Nettokapitalgewinn (Verkaufspreis - Kaufpreis), wenn Sie zu Fiat (Euro, USD, etc.) auszahlen oder Waren und Dienstleistungen kaufen.
📂 2. Ausnahmeschwellwerte
Italien nutzt einen Schwellwert, unter dem Gewinne nicht besteuert werden. Dieser Schwellwert wird derzeit schrittweise abgebaut:
Steuerjahre 2024 und 2025: Ein Ausnahmeschwellwert von 2.000 Euro pro Jahr gilt. Wenn Ihre jährlichen Gesamtgewinne unter diesem Betrag liegen, ist keine Kapitalgewinnsteuer fällig.
Steuerjahr 2026 (und darüber hinaus): Dieser Schwellwert wird vollständig entfernt. Alle Gewinne werden ab dem ersten Euro Gewinn mit dem neuen Satz von 33% steuerpflichtig.
📂 3. Passive Einkünfte (Staking, Lending, Airdrops)
Um die Verwaltung dieser Einkünfte zu vereinfachen, wird ein Ansatz mit Anschaffungskosten von null verwendet:
Bei Empfang: Kostenlos erhaltene Tokens (Staking-Belohnungen, Farming, Airdrops) gelangen mit einem Anschaffungspreis von 0 Euro in Ihr Portfolio. Keine Steuer wird zum Zeitpunkt des Empfangs der Tokens gezahlt.
Bei Verkauf: Besteuerung findet nur statt, wenn diese Tokens verkauft oder in einem steuerpflichtigen Ereignis ausgetauscht werden.
Gewinnberechnung: Der Gewinn entspricht dem Gesamtverkaufspreis (Verkaufspreis - 0 Euro).
Beispiel: Sie erhalten einen Airdrop im Wert von 500 Euro. Er geht mit 0 Euro in Ihre Bestände ein. Später verkaufen Sie ihn für 800 Euro. Ihr steuerpflichtiger Gewinn beträgt 800 Euro.
📂 4. Vermögenssteuer (IVCA & Quadro RW)
Unabhängig davon, ob Sie verkaufen, haben Sie Verpflichtungen allein durch das Halten von Vermögenswerten:
IVCA-Steuer: Eine jährliche Vermögenssteuer von 0,2% ist auf den Gesamtwert Ihres Portfolios am 31. Dezember fällig.
Quadro RW: Alle Vermögenswerte, die auf ausländischen Plattformen oder Cold Wallets gehalten werden, müssen im Quadro RW-Abschnitt Ihrer Steuererklärung angegeben werden.