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Aktuelles Kapitalertragsteuersystem in Frankreich

Heute aktualisiert

📝 Description

Verstehen Sie das aktuelle Kapitalertragsteuersystem für französische Kryptowährungsinvestoren. Erfahren Sie mehr über den Pauschalsteuersatz von 31,4%, der für Kryptowährungsgewinne gilt, und entdecken Sie die Befreiungsgrenze von 305 Euro sowie wichtige Meldepflichten und Abzüge. Hier ist der aktuelle Flat-Tax-Satz für Frankreich:

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Flat Tax von 30% auf 31,4% gestiegen. Rückwirkend gilt diese neue Flat Tax auf Kryptowährungsgewinne, die 2025 realisiert und 2026 erklärt wurden.

Die neue Steuer ist nun wie folgt aufgeschlüsselt:

  • Einkommensteuer: 12,8%

  • Sozialversicherungsbeiträge: 18,6% (anstelle von 17,2%)

Vor diesem Datum betrug der Satz 30% (12,8% + 17,2%).

📂 Die Befreiungsgrenze von 305 €:

Ihr Gesamtkapitalertrag des Jahres ist steuerpflichtig, wenn die Summe Ihrer steuerpflichtigen Veräußerungen größer als 305 Euro ist. Wenn Ihre gesamten steuerpflichtigen Veräußerungen unter 305 € liegen, sind Sie daher von der Besteuerung befreit. Die Befreiungsgrenze gilt, wenn Sie weniger als 305 € in steuerpflichtigen Veräußerungen haben, nicht 305 € in Kapitalerträgen.

⚠️ Die Befreiungsgrenze bedeutet nicht, dass Sie keine Steuerpflichten haben. Tatsächlich müssen Sie auch bei Berechtigung zur Befreiungsgrenze noch:

  • Das Formular 2086, das Ihrer Einkommensteuererklärung beigefügt ist, ausfüllen, mit dem Sie Ihre steuerpflichtigen Transaktionen erklären können. Nachdem dieses Formular ausgefüllt ist, zeigt die Behörde an, dass Sie bei weniger als 305 € steuerpflichtigen Veräußerungen von der Besteuerung befreit sind;

  • Das Formular 3916-bis, das beigefügt ist, ausfüllen, um die während des aktuellen Steuerjahres im Ausland eröffneten, gehaltenen, genutzten oder geschlossenen Konten zu erklären.

💡 Die Steuerberechnung von Waltio zeigt immer zu Informationszwecken Ihren Steuerbetrag an. So kann die angegebene Steuer gleich oder unter 305 € liegen. Dies bedeutet, dass Sie theoretisch diesen Betrag an die Steuerbehörden zahlen müssten, aber in der Praxis werden Sie befreit.

⚠️ Die Steuerbefreiung für Kapitalerträge bei jährlichen Veräußerungen unter 305 € darf nicht mit einem Steuerfreibetrag verwechselt werden. Daher sind Sie, wenn die Summe Ihrer steuerpflichtigen Veräußerungen die Summe von 305 € übersteigt, auf den gesamten Kapitalertrag besteuert, ohne von einem Freibetrag von 305 € zu profitieren. Wenn Sie beispielsweise steuerpflichtige Veräußerungen in Höhe von 306 € realisiert haben, unterliegen Sie der Besteuerung des gesamten Betrags.

⚠️ Steuerpflichtige Veräußerungen unter 0,50 € müssen nicht erklärt werden. Die Steuerbehörde rundet ab, was zu Transaktionen mit Nullwert führt, und diese werden daher nicht auf Formular 2086 angezeigt.

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