📝 Description
Erfahren Sie, ob Sie eine Steuererklärung einreichen müssen, wenn Sie im Vorjahr keine Kapitalgewinne auf digitale Anlagen erzielt haben. Entdecken Sie die französischen Kryptowährungssteuervorschriften und die Anforderungen für die Meldung Ihrer Transaktionen, auch bei Verlusten statt Gewinnen.
Sie sind ein französischer Steuerzahler, der 2024 keinen Kapitalgewinn auf digitale Anlagen erzielt hat, und fragen sich, ob Sie trotzdem eine Steuererklärung für 2025 einreichen müssen?
Wir haben die Antwort für Sie!
💡 Das Gesetz verpflichtet Sie, Ihre steuerpflichtigen Transaktionen zu melden. Ob Sie Kapitalgewinne oder -verluste haben, ist unerheblich. Es ist daher notwendig, Ihre steuerpflichtigen Kryptowährungsoperationen auch im Falle von Kapitalverlusten im Vorjahr zu erklären 😉
Aber wie werden digitale Anlagen in Frankreich besteuert? In diesem Artikel führen wir Sie Schritt für Schritt durch die Besteuerung von digitalen Anlagen in Frankreich.
Also, bereit, alles zu erfahren?
📂 Die Besteuerung von digitalen Anlagen in Frankreich:
In Frankreich wird die Besteuerung von digitalen Anlagen seit 2019 durch Artikel 150 VH bis des Allgemeinen Steuergesetzbuchs (Code général des impôts) geregelt. Wenn Sie Kryptowährung gegen Geld tauschen oder diese zum Kauf von etwas Anderem verwenden, müssen Sie dies erklären. Steuern sind nur fällig, wenn Kapitalgewinne vorliegen.
Falls ein Kapitalverlust entsteht: Dieser kann nicht in zukünftige Jahre vorgetragen werden. Sie müssen jedoch Ihre steuerpflichtigen Transaktionen angeben und zahlen keine Steuern.
Im Falle von Kapitalgewinnen: Falls Sie als Privatperson gelegentlich Gewinn durch den Verkauf einer Kryptowährung erzielen, müssen Sie einen Pauschalsteuersatz von 30% zahlen, der die Sozialabgaben von 17,2% und die Einkommensteuer von 12,8% umfasst.
️💡 Ab Januar 2026 steigt die Pauschalsteuer von 30% auf 31,4%. Rückwirkend gilt diese neue Pauschalsteuer für Kryptowährungsgewinne, die 2025 realisiert und 2026 erklärt werden. Die neue Steuer setzt sich nun wie folgt zusammen:
Einkommensteuer: 12,8%
Sozialabgaben: 18,6% (statt 17,2%)
📂 Kapitalverluste erklären:
Seit 2019 sind Kryptowährungstransaktionen in Frankreich einer speziellen Erklärung in der jährlichen Einkommensteuererklärung unterworfen.
Sie müssen steuerpflichtige Kryptowährungstransaktionen angeben, d. h.:
Den Verkauf einer Kryptowährung gegen eine Fiat-Währung;
Den Verkauf einer Kryptowährung zum Kauf einer Ware oder Dienstleistung.
Falls Sie einen Kapitalverlust erleiden: Keine Panik – nur die Erklärung ist obligatorisch. Sie müssen keine Steuern auf Verluste zahlen.
💡 Es ist wichtig, die geltenden Steuervorschriften zu beachten und alle Einnahmen und Investitionen, einschließlich solcher in Kryptowährungen, zu melden, um Steuersanktionen oder -strafen bei Nichtkonformität zu vermeiden.
Sie möchten mehr erfahren: