Beschreibung
Diese Anleitung erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Krypto-Gewinne und passiven Einkünfte in Deutschland deklarieren können — sowohl online über ELSTER als auch auf dem Papierformular Anlage SO.
⚠️Warnhinweis
Freigrenze Handel: Wenn Ihr Nettogewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen ≤ 1.000 € beträgt, ist dieser steuerfrei.
Freigrenze passive Einkünfte: Wenn Ihre passiven Einkünfte (Staking, Mining, etc.) ≤ 256 € betragen, sind diese steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig (keine Freibetragsregelung).
Haltefrist: Kryptowährungen, die länger als 12 Monate gehalten werden, sind beim Verkauf steuerfrei.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Waltio-Bericht generiert wurde, bevor Sie die Erklärung einreichen — das Finanzamt kann diesen anfordern.
Virtuelle Steuererklärung (ELSTER)
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Schritt 1 — Kapitalgewinne deklarieren
Gehen Sie auf elster.de.
Klicken Sie auf "Formulare & Leistungen".
Klicken Sie auf "Alle Formulare".
Wählen Sie die Einkommensteuer aus.
Wählen Sie Ihr Steuerjahr.
Überprüfen Sie Ihre Steuernummer auf der ersten Seite und klicken Sie auf "Nächste Seite" oder "Speichern und Fortfahren".
Öffnen Sie das Menü auf der linken Seite und klicken Sie auf "Anlagen hinzufügen / entfernen".
Wählen Sie ANLAGE SO (für Kryptowährungen). Wenn Sie weitere Einkünfte deklarieren müssen, können Sie zusätzliche Formulare auswählen. Bestätigen Sie die Auswahl.
Klicken Sie im neuen Menü links auf "Anlage SO". Gehen Sie zu Abschnitt 11 — Private Veräußerungsgeschäfte.
Klicken Sie auf das blaue "+" in der Zeile "Einheiten virtueller Währungen und/oder sonstige Token".
Füllen Sie die folgenden Felder aus:
Zeile 45: Ankreuzen, um Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen zu bestätigen.
Zeile 46: Art des Vermögenswerts angeben — geben Sie "siehe Anlage" ein, wenn Sie den Waltio-Bericht beifügen.
Zeile 47 (Anschaffungs- & Veräußerungsdatum): 01.01. / 31.12. des Steuerjahres.
Zeile 48 (Veräußerungspreis): Gesamterlös aus Verkäufen (in EUR).
Zeile 49 (Anschaffungskosten): Gesamte Anschaffungskosten (in EUR, inkl. Gebühren).
Klicken Sie auf "Eintrag übernehmen".
Sie sehen eine Zusammenfassung mit dem berechneten Nettogewinn. Der Eintrag "1. Krypto" zeigt die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis.
Zeile 45 bestätigt den Finanzbehörden offiziell, dass Sie Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen erzielt haben. Die Berechnung dieses Gewinns muss in einer gesonderten Aufstellung erläutert werden — genau dafür ist der Waltio-Bericht vorgesehen. {% endstep %}
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Schritt 2 — Passive Einkünfte deklarieren (optional)
Wenn Sie passive Einkünfte aus Kryptowährungen (Staking, Mining, etc.) erzielt haben:
Gehen Sie im Menü links zurück zu Anlage SO. Navigieren Sie zu Abschnitt 8 — Leistungen.
Klicken Sie auf den blauen Stift neben Ihrem Namen.
Füllen Sie die folgenden Felder aus:
Zeile 14: Ankreuzen, um passive Einkünfte aus Kryptowährungen zu bestätigen.
Zeile 15 — Einnahmen im Zusammenhang mit Kryptowerten: Art angeben (z.B. "Staking", "Mining" oder "siehe Anlage"). Betrag: Gesamtbruttowert in EUR zum Zeitpunkt des Erhalts der Token.
Wenn Sie mehrere Arten passiver Einkünfte trennen müssen, klicken Sie auf "+ Weitere Daten hinzufügen". Klicken Sie abschließend auf "Eintrag übernehmen".
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Überprüfung und Einreichung
Wenn alle Daten eingegeben sind, klicken Sie auf den Reiter "Prüfen".
Die grüne Meldung "Es sind keine Fehler vorhanden" bestätigt, dass die Erklärung sendebereit ist. Der Abschnitt "Steuerberechnung (vorläufig)" zeigt eine Schätzung des zu zahlenden oder zu erstattenden Betrags.
Letzter Schritt: Klicken Sie auf den Reiter "Versenden des Formulars", um die Erklärung einzureichen. {% endstep %} {% endstepper %}
Papiersteuererklärung (Anlage SO)
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Schritt 1 — Kapitalgewinne deklarieren
Öffnen Sie das Formular Anlage SO.
Gehen Sie zum Abschnitt Virtuelle Währungen / sonstige Token.
Füllen Sie die folgenden Felder aus:
Zeile 42-43 — Beschreibung: "siehe Anlage" (verweist auf den beigefügten Waltio-Bericht). Anschaffungs- & Veräußerungsdatum: 01.01. und 31.12. des Steuerjahres.
Zeile 44: Gesamterlös aus Verkäufen (in EUR).
Zeile 45: Anschaffungskosten (in EUR).
Zeile 46: Gebühren/Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf.
Zeile 47: Automatische Berechnung: Gesamtgewinn oder -verlust = Zeile 44 – Zeile 45 – Zeile 46.
Für diesen Schritt ist eine detaillierte Tabelle als Anlage erforderlich, die die Berechnung des Gewinns/Verlusts pro Transaktion aufschlüsselt. Die Finanzbehörden möchten folgende Informationen überprüfen: Kaufdatum (zur Überprüfung der 12-Monats-Regel), Verkaufsdatum, Kaufpreis, Verkaufspreis, Gebühren und verwendete Methode (FIFO/Durchschnittskostenmethode pro Wallet).
Ergänzen Sie die abschließenden Zeilen:
Zeile 54: Endgültiger Gewinn/Verlust (erneut eintragen).
Zeile 55: Gesamtbetrag des endgültigen Gewinns/Verlusts.
Dieser Gesamtbetrag bestimmt, ob Sie über oder unter der Freigrenze von 1.000 € liegen. {% endstep %}
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Schritt 2 — Passive Einkünfte deklarieren
Öffnen Sie Abschnitt Leistungen im selben Formular Anlage SO.
Füllen Sie die folgenden Felder aus:
Zeile 10: Tragen Sie "1" in die Felder 162 und 163 ein.
Zeile 11: Geben Sie "siehe Anlage" ein und tragen Sie den Gesamtbruttobetrag in EUR aller passiven Krypto-Einkünfte ein — Bewertung zum Marktpreis am Tag des Erhalts.
Zeile 14: Automatische Summe der Zeilen 11 bis 13 (Gesamteinnahmen).
Zeile 15: Alle Kosten im Zusammenhang mit diesen Einkünften (Strom für Mining, Abschreibung von Ausrüstung, Plattformgebühren). - Zeile 16: Ergebnis: Zeile 14 – Zeile 15 = steuerpflichtiges Nettoeinkommen gemäß §22 Nr. 3 EStG.
Wenn Zeile 16 (Nettoeinkommen) ≤ 256 € beträgt, fallen keine Steuern an und eine Deklaration ist nicht zwingend erforderlich. Wird der Betrag überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig (Freigrenze, kein Freibetrag). {% endstep %} {% endstepper %}
💡Zusätzliche Informationen
Stellen Sie sicher, dass Ihr Waltio-Bericht generiert wurde, bevor Sie die Erklärung einreichen. Dieser Bericht dient als detaillierte Anlage für die Finanzbehörden.
Freigrenze Handel: Vollständige Befreiung, wenn der Nettogewinn ≤ 1.000 € beträgt.
Freigrenze passive Einkünfte: Vollständige Befreiung, wenn der Betrag ≤ 256 € beträgt.

























