Zum Hauptinhalt springen

Muss ich in Deutschland tatsächlich etwas zu meinen Kryptos angeben?

Heute aktualisiert

Beschreibung

{% hint style="warning" %} Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Privatpersonen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihre spezifische Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. {% endhint %}

In Deutschland gibt es keine separate "Krypto-Kontomeldung" wie das französische Formular 3916. Sie müssen die Existenz oder den Bestand Ihrer Wallets oder Exchange-Konten nicht melden. Was Sie angeben müssen, sind Ihre steuerpflichtigen Einkünfte und Gewinne, einschließlich der im Ausland erzielten.

Die eigentliche Frage lautet also nicht "Habe ich ein Binance-Konto?" sondern: Hatte ich in diesem Jahr steuerpflichtige Krypto-Ereignisse?

Dieser Artikel gibt Ihnen einen praktischen Entscheidungsleitfaden.

{% stepper %} {% step %}

Schritt 1 – Haben Sie in diesem Jahr etwas mit Ihren Kryptos gemacht?

Wenn Sie im Steuerjahr:

  • keine Kryptos verkauft, getauscht oder ausgegeben haben,

  • keine Belohnungen erhalten haben (Staking, Lending, Mining, Airdrops...),

dann hatten Sie keine realisierten Gewinne oder Einkünfte.

In dieser Situation müssen Sie als Privatperson:

  • die Anlage SO in der Regel nicht ausfüllen, nur weil Sie Kryptos halten,

  • Sie werden nicht auf unrealisierte Gewinne besteuert, sondern nur auf Veräußerungen und Einkünfte.

👉 Was tun? Bewahren Sie Ihren Waltio-Bericht und Ihre Exchange-/Wallet-Unterlagen als Dokumentation auf (Nachweis der Anschaffungsdaten und Bestände), aber es gibt in der Regel nichts in der Anlage SO einzutragen. {% endstep %}

{% step %}

Schritt 2 – Hatten Sie Veräußerungen oder passive Einkünfte?

Wenn Sie im Laufe des Jahres mit Kryptos gehandelt oder Kryptos verdient haben, müssen Sie zwei Kategorien betrachten:

Private Veräußerungsgeschäfte (§23 EStG) – Kapitalgewinne

  • Verkauf von Krypto gegen Fiat

  • Tausch Krypto gegen Krypto

  • Verwendung von Krypto zur Bezahlung von Waren/Dienstleistungen

  • Verkauf von NFTs

Sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3 EStG) – passive/Belohnungseinkünfte

  • Staking-Belohnungen

  • Lending-Zinsen

  • Mining-Erträge (wenn nicht bereits als Gewerbe behandelt)

  • Viele Airdrops

  • Ähnliche "Belohnungs-/Vergütungsflüsse"

Waltio teilt Ihre Aktivität bereits in diese zwei Kategorien auf und zeigt:

  • Ihre §23-Nettogewinne/-verluste für das Jahr,

  • Ihre gesamten §22(3)-Einkünfte für das Jahr.

Die nächste Frage lautet: Lösen diese Beträge tatsächlich Steuern aus? {% endstep %}

{% step %}

Schritt 3 – Prüfen Sie die 3 "sicheren Zonen"

Deutschland hat drei wichtige Mechanismen, die Ihre Kryptos effektiv steuerfrei machen können:

  1. 12-Monats-Haltefrist (für Veräußerungen)

  2. Jährliche Freigrenze von 1.000 € für private Veräußerungsgeschäfte (§23)

  3. Jährliche Freigrenze von 256 € für sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3)

Fall A – Nur Veräußerungen nach 12 Monaten

Wenn alle Ihre Veräußerungen in diesem Jahr Vermögenswerte betrafen, die länger als 12 Monate gehalten wurden, und Sie keine anderen Krypto-Veräußerungen innerhalb eines Jahres hatten, dann sind diese Gewinne nach §23 EStG steuerfrei.

👉 In der Praxis füllen viele Steuerzahler in dieser Situation die Anlage SO für diese steuerfreien Gewinne nicht aus, bewahren aber detaillierte Unterlagen auf (z. B. Waltio-Bericht), falls das Finanzamt Nachweise über Haltefristen verlangt.

Fall B – Kurzfristige Veräußerungen, aber §23-Nettogewinn ≤ 1.000 €

Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten Kryptos verkauft oder getauscht haben, betrachten Sie Ihr Nettergebnis der privaten Veräußerungsgeschäfte (§23) für das Jahr:

  • §23 netto = alle §23-Gewinne – alle §23-Verluste (Krypto, Edelmetalle, Devisen usw.)

  • Wenn Ihr Nettogewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften 1.000 € oder weniger beträgt → der Gewinn ist vollständig steuerfrei (Freigrenze)

  • Wenn über 1.000 € → der gesamte Nettogewinn wird steuerpflichtig

{% hint style="warning" %} Kryptos, die länger als 12 Monate gehalten wurden, sind bereits steuerfrei und zählen nicht zur 1.000-€-Grenze. Waltio kennt Ihr Krypto-§23-Ergebnis, aber nicht eventuelle andere private Veräußerungsgeschäfte (z. B. Gold). {% endhint %}

👉 Wenn Ihr §23-Gesamtnettogewinn (einschließlich Nicht-Krypto) deutlich unter 1.000 € bleibt, sind diese Gewinne nicht steuerpflichtig. Manche Steuerzahler entscheiden sich dennoch, sie in der Anlage SO anzugeben (aus Transparenz), während sie ihre Berichte bereithalten, falls das Finanzamt nachfragt.

Fall C – Passive Einkünfte (§22), aber Gesamtbetrag ≤ 256 €

Für Staking, Lending, Mining, Airdrops & Ähnliches sieht das deutsche Recht eine jährliche Freigrenze von 256 € für §22 Nr. 3-Einkünfte vor:

  • Wenn Ihre gesamten §22(3)-Einkünfte (Krypto + Nicht-Krypto) 256 € oder weniger betragen, werden sie nicht besteuert

  • Wenn der Gesamtbetrag 256 € übersteigt, ist der volle Betrag steuerpflichtig (nicht nur der Überschuss)

Waltio zeigt Ihren Krypto-§22-Gesamtbetrag, kennt aber nicht Ihre eventuellen anderen §22(3)-Einkünfte. {% endstep %}

{% step %}

Schritt 4 – Wann muss ich die Anlage SO eindeutig ausfüllen?

In der Praxis müssen Sie die Anlage SO eindeutig ausfüllen (und Ihren Waltio-Bericht verwenden), wenn:

  • Sie Krypto-Veräußerungen innerhalb von 12 Monaten hatten und Ihr §23-Gesamtnettogewinn (einschließlich Nicht-Krypto-Veräußerungen) 1.000 € übersteigt, und/oder

  • Sie passive Krypto-Einkünfte (§22) hatten und Ihre gesamten §22(3)-Einkünfte (Krypto + andere) 256 € übersteigen

In diesen Fällen:

  1. Verwenden Sie die §23-Beträge von Waltio im Krypto-Abschnitt der Anlage SO (private Veräußerungsgeschäfte)

  2. Verwenden Sie die §22-Gesamtbeträge im Abschnitt "Leistungen" der Anlage SO (sonstige Einkünfte)

  3. Fügen Sie Ihren Waltio-Bericht als "gesonderte Aufstellung" bei, um zu erklären, wie die Gesamtbeträge berechnet wurden (wie in der BMF-Richtlinie zu Krypto-Berichten vorgeschrieben) {% endstep %} {% endstepper %}

{% hint style="info" %}

Also... muss ich tatsächlich etwas angeben?

Sie müssen in Ihrer deutschen Steuererklärung in der Regel nichts zu Kryptos eintragen, wenn alle folgenden Bedingungen zutreffen:

  • Sie haben im Laufe des Jahres keine Kryptos verkauft, getauscht oder ausgegeben, und

  • Sie haben keine Staking-/Lending-/Mining-/Airdrop-Belohnungen erhalten

Oder:

  • Alle Ihre Veräußerungen erfolgten nach 12 Monaten, und

  • Ihr §23-Nettoergebnis (einschließlich anderer privater Veräußerungsgeschäfte) ist ≤ 1.000 €, und

  • Ihre gesamten §22 Nr. 3-Einkünfte (Krypto + Nicht-Krypto) sind ≤ 256 €

In allen anderen Fällen sollten Sie die Anlage SO und Ihren Waltio-Bericht zur Erklärung Ihrer steuerpflichtigen Gewinne und Einkünfte verwenden.

Waltio kann keine verbindliche Auskunft darüber geben, ob Sie in Ihrer genauen Situation erklären "müssen", aber wir:

  • Berechnen Ihre Krypto-Gewinne und §22-Einkünfte nach deutschen Regeln

  • Zeigen Ihnen klar, welche Beträge steuerpflichtig und welche steuerfrei sind

  • Strukturieren Ihren Bericht so, dass er als erforderliche gesonderte Aufstellung für das Finanzamt verwendet werden kann {% endhint %}

Hat dies deine Frage beantwortet?