Beschreibung
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Privatpersonen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihre spezifische Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
In Deutschland gibt es keine separate "Krypto-Kontomeldung" wie das französische Formular 3916. Sie müssen die Existenz oder den Bestand Ihrer Wallets oder Exchange-Konten nicht melden. Was Sie angeben müssen, sind Ihre steuerpflichtigen Einkünfte und Gewinne, einschließlich der im Ausland erzielten.
Die eigentliche Frage lautet also nicht "Habe ich ein Binance-Konto?" sondern: Hatte ich in diesem Jahr steuerpflichtige Krypto-Ereignisse?
Dieser Artikel gibt Ihnen einen praktischen Entscheidungsleitfaden.
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Schritt 1 – Haben Sie in diesem Jahr etwas mit Ihren Kryptos gemacht?
Wenn Sie im Steuerjahr:
keine Kryptos verkauft, getauscht oder ausgegeben haben,
keine Belohnungen erhalten haben (Staking, Lending, Mining, Airdrops...),
dann hatten Sie keine realisierten Gewinne oder Einkünfte.
In dieser Situation müssen Sie als Privatperson:
die Anlage SO in der Regel nicht ausfüllen, nur weil Sie Kryptos halten,
Sie werden nicht auf unrealisierte Gewinne besteuert, sondern nur auf Veräußerungen und Einkünfte.
👉 Was tun? Bewahren Sie Ihren Waltio-Bericht und Ihre Exchange-/Wallet-Unterlagen als Dokumentation auf (Nachweis der Anschaffungsdaten und Bestände), aber es gibt in der Regel nichts in der Anlage SO einzutragen. {% endstep %}
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Schritt 2 – Hatten Sie Veräußerungen oder passive Einkünfte?
Wenn Sie im Laufe des Jahres mit Kryptos gehandelt oder Kryptos verdient haben, müssen Sie zwei Kategorien betrachten:
Private Veräußerungsgeschäfte (§23 EStG) – Kapitalgewinne
Verkauf von Krypto gegen Fiat
Tausch Krypto gegen Krypto
Verwendung von Krypto zur Bezahlung von Waren/Dienstleistungen
Verkauf von NFTs
Sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3 EStG) – passive/Belohnungseinkünfte
Staking-Belohnungen
Lending-Zinsen
Mining-Erträge (wenn nicht bereits als Gewerbe behandelt)
Viele Airdrops
Ähnliche "Belohnungs-/Vergütungsflüsse"
Waltio teilt Ihre Aktivität bereits in diese zwei Kategorien auf und zeigt:
Ihre §23-Nettogewinne/-verluste für das Jahr,
Ihre gesamten §22(3)-Einkünfte für das Jahr.
Die nächste Frage lautet: Lösen diese Beträge tatsächlich Steuern aus? {% endstep %}
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Schritt 3 – Prüfen Sie die 3 "sicheren Zonen"
Deutschland hat drei wichtige Mechanismen, die Ihre Kryptos effektiv steuerfrei machen können:
12-Monats-Haltefrist (für Veräußerungen)
Jährliche Freigrenze von 1.000 € für private Veräußerungsgeschäfte (§23)
Jährliche Freigrenze von 256 € für sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3)
Fall A – Nur Veräußerungen nach 12 Monaten
Wenn alle Ihre Veräußerungen in diesem Jahr Vermögenswerte betrafen, die länger als 12 Monate gehalten wurden, und Sie keine anderen Krypto-Veräußerungen innerhalb eines Jahres hatten, dann sind diese Gewinne nach §23 EStG steuerfrei.
👉 In der Praxis füllen viele Steuerzahler in dieser Situation die Anlage SO für diese steuerfreien Gewinne nicht aus, bewahren aber detaillierte Unterlagen auf (z. B. Waltio-Bericht), falls das Finanzamt Nachweise über Haltefristen verlangt.
Fall B – Kurzfristige Veräußerungen, aber §23-Nettogewinn ≤ 1.000 €
Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten Kryptos verkauft oder getauscht haben, betrachten Sie Ihr Nettergebnis der privaten Veräußerungsgeschäfte (§23) für das Jahr:
§23 netto = alle §23-Gewinne – alle §23-Verluste (Krypto, Edelmetalle, Devisen usw.)
Wenn Ihr Nettogewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften 1.000 € oder weniger beträgt → der Gewinn ist vollständig steuerfrei (Freigrenze)
Wenn über 1.000 € → der gesamte Nettogewinn wird steuerpflichtig
{% hint style="warning" %} Kryptos, die länger als 12 Monate gehalten wurden, sind bereits steuerfrei und zählen nicht zur 1.000-€-Grenze. Waltio kennt Ihr Krypto-§23-Ergebnis, aber nicht eventuelle andere private Veräußerungsgeschäfte (z. B. Gold). {% endhint %}
👉 Wenn Ihr §23-Gesamtnettogewinn (einschließlich Nicht-Krypto) deutlich unter 1.000 € bleibt, sind diese Gewinne nicht steuerpflichtig. Manche Steuerzahler entscheiden sich dennoch, sie in der Anlage SO anzugeben (aus Transparenz), während sie ihre Berichte bereithalten, falls das Finanzamt nachfragt.
Fall C – Passive Einkünfte (§22), aber Gesamtbetrag ≤ 256 €
Für Staking, Lending, Mining, Airdrops & Ähnliches sieht das deutsche Recht eine jährliche Freigrenze von 256 € für §22 Nr. 3-Einkünfte vor:
Wenn Ihre gesamten §22(3)-Einkünfte (Krypto + Nicht-Krypto) 256 € oder weniger betragen, werden sie nicht besteuert
Wenn der Gesamtbetrag 256 € übersteigt, ist der volle Betrag steuerpflichtig (nicht nur der Überschuss)
Waltio zeigt Ihren Krypto-§22-Gesamtbetrag, kennt aber nicht Ihre eventuellen anderen §22(3)-Einkünfte. {% endstep %}
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Schritt 4 – Wann muss ich die Anlage SO eindeutig ausfüllen?
In der Praxis müssen Sie die Anlage SO eindeutig ausfüllen (und Ihren Waltio-Bericht verwenden), wenn:
Sie Krypto-Veräußerungen innerhalb von 12 Monaten hatten und Ihr §23-Gesamtnettogewinn (einschließlich Nicht-Krypto-Veräußerungen) 1.000 € übersteigt, und/oder
Sie passive Krypto-Einkünfte (§22) hatten und Ihre gesamten §22(3)-Einkünfte (Krypto + andere) 256 € übersteigen
In diesen Fällen:
Verwenden Sie die §23-Beträge von Waltio im Krypto-Abschnitt der Anlage SO (private Veräußerungsgeschäfte)
Verwenden Sie die §22-Gesamtbeträge im Abschnitt "Leistungen" der Anlage SO (sonstige Einkünfte)
Fügen Sie Ihren Waltio-Bericht als "gesonderte Aufstellung" bei, um zu erklären, wie die Gesamtbeträge berechnet wurden (wie in der BMF-Richtlinie zu Krypto-Berichten vorgeschrieben) {% endstep %} {% endstepper %}
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Also... muss ich tatsächlich etwas angeben?
Sie müssen in Ihrer deutschen Steuererklärung in der Regel nichts zu Kryptos eintragen, wenn alle folgenden Bedingungen zutreffen:
Sie haben im Laufe des Jahres keine Kryptos verkauft, getauscht oder ausgegeben, und
Sie haben keine Staking-/Lending-/Mining-/Airdrop-Belohnungen erhalten
Oder:
Alle Ihre Veräußerungen erfolgten nach 12 Monaten, und
Ihr §23-Nettoergebnis (einschließlich anderer privater Veräußerungsgeschäfte) ist ≤ 1.000 €, und
Ihre gesamten §22 Nr. 3-Einkünfte (Krypto + Nicht-Krypto) sind ≤ 256 €
In allen anderen Fällen sollten Sie die Anlage SO und Ihren Waltio-Bericht zur Erklärung Ihrer steuerpflichtigen Gewinne und Einkünfte verwenden.
Waltio kann keine verbindliche Auskunft darüber geben, ob Sie in Ihrer genauen Situation erklären "müssen", aber wir:
Berechnen Ihre Krypto-Gewinne und §22-Einkünfte nach deutschen Regeln
Zeigen Ihnen klar, welche Beträge steuerpflichtig und welche steuerfrei sind
Strukturieren Ihren Bericht so, dass er als erforderliche gesonderte Aufstellung für das Finanzamt verwendet werden kann {% endhint %}