📝 Description
Die Steuerbehandlung von Airdrops hängt von mehreren Faktoren ab: Airdrops, die ohne vorherige Maßnahmen erhalten werden, können bei Erhalt nicht steuerpflichtig sein, während Airdrops aus freiwilligen Maßnahmen BNC-Regimen (nicht-kommerzielle Einkünfte) unterliegen. Dieser Artikel detailliert die drei möglichen Szenarien und erklärt, wie Sie Ihre Airdrops je nach Situation korrekt melden.
Sie fragen sich nach der Besteuerung von Airdrops? Die Antwort ist nicht so einfach wie Ja oder Nein. Schauen wir uns zusammen die verschiedenen möglichen Fälle an:
Man kann 3 Hypothesen unterscheiden und jede wird eine andere Steuerung haben
📂 Hypothese 1: Ich habe einen „überraschenden" Airdrop erhalten
▶️ Ein überraschender Airdrop ist eine Situation, in der Sie einen Airdrop erhalten haben, ohne zu wissen, dass Sie einen erhalten würden.
Dies ist der Fall, wenn Sie keine besonderen Maßnahmen ergriffen haben, um diesen Airdrop zu erhalten: Sie haben keine Kryptowährung speziell zum Erhalt eines Airdrops gekauft, Sie haben kein Protokoll freiwillig verwendet oder sich nicht auf eine Liste angemeldet. Es ist also ein Gewinn, der vom Himmel fällt, wie sein Name bereits andeutet.
In diesem Fall ist es möglich, dass der Airdrop bei Erhalt nicht steuerpflichtig ist. Sie müssen seinen Erhalt nicht melden und keine Steuer zahlen. Er wird als Glücksgewinn betrachtet.
Der Anschaffungswert des beim Airdrop erhaltenen Token entspricht seinem Marktwert am Empfängstag.
Falls Sie die vom Airdrop erhaltenen Token gegen Fiat verkaufen, müssen Sie diese Transaktion dennoch melden und Steuern zahlen, falls Sie einen Gewinn realisiert haben.
Schauen wir uns ein Beispiel an:
Sie erhalten einen unerwarteten Airdrop von 10 AIR. Wenn Sie diese Kryptowährungen in Ihr Portfölio erhalten, beträgt der Betrag von AIR 1 AIR = 10 EUR.
Der Betrag Ihres Airdrops beträgt somit 100 EUR bei Erhalt.
Diese 100 EUR werden zum Gesamtwert Ihres Kryptowährungsportfolios addiert, und Sie müssen davon ausgehen, dass die 10 AIR zu einem Anschaffungspreis von 100 EUR erworben wurden.
Erst bei der Rückveräußerung gegen Fiats/Waren/Dienstleistungen dieser 10 AIR sind Sie steuerpflichtig, falls Sie einen Gewinn realisieren.
📂 Hypothese 2: Ich habe einen Airdrop erhalten, ich melde ihn als BNC
Fall: Sie haben Maßnahmen ergriffen, um Ihren Airdrop zu erhalten (Interaktionen mit einem Protokoll, Anmeldung auf einer Liste usw.), dann könnte Ihr Airdrop steuerpflichtig sein.
Nach den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Steuerrechts können passive Einkünfte bei Erhalt nach den Grundsätzen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert werden. In dieser Hypothese würde Ihr Airdrop als Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerpflichtig und sollte zum Zeitpunkt seines Erhalts zum Wert gemeldet werden.
Die Meldung als Einkünfte erfolgt bei der Einkommensteuererklärung und muss den Betrag der „Einkünfte" beinhalten. Diese Meldung wirkt sich dann auf den Anschaffungspreis der Kryptowährung aus.
Schauen wir uns dies mit einem Beispiel an:
Sie erhalten einen Airdrop von 10 ALT.
Wenn Sie diese Kryptowährungen in Ihr Portfölio erhalten, beträgt der Betrag von ALT 1 ALT = 10 EUR. Der Betrag meines Airdrops beträgt somit 100 EUR bei Erhalt.
Sie müssen daher bei Ihrer Einkommensteuererklärung 100 EUR in der Kategorie der Einkünfte aus Gewerbebetrieb melden.
Welche Steuer für Ihren Airdrop?
Die Steuer hängt von Ihrer Einkommensteuer ab. Der als Einkünfte gemeldete Betrag wird in die Steuerbasis der Einkommensteuer integriert und unterliegt daher dem progressiven Steuersatz.
Der Anschaffungswert Ihres Airdrops entspricht dann dem als Einkünfte gemeldeten Wert.
Im obigen Beispiel beträgt der Anschaffungspreis Ihres Airdrops 100 EUR. Er wird in den Gesamtwert Ihres Portfolios integriert und ist steuerpflichtig gemäß dem Veräußerungsgewinnsystem, falls Sie bei einem zukünftigen Verkauf einen Gewinn realisieren.
Hypothese 3: Ich habe einen Airdrop erhalten, ich melde ihn nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Im Gegensatz zur oben dargestellten Hypothese handelt es sich um einen Fall, in dem Sie einen Airdrop erhalten, dieser jedoch bei Erhalt nicht oder nicht als Einkünfte gemeldet wurde.
Das Fehlen einer Meldung bei Erhalt führt zu einer Differenz im Anschaffungspreis.
Falls Sie den Erhalt Ihres Airdrops nicht als Einkünfte melden, beträgt der Anschaffungspreis desselben null (0 EUR). Es ist ein bisschen so, als hätten Sie es kostenlos erhalten. In diesem Fall sind Sie nur steuerpflichtig, wenn Sie sich entscheiden, den Betrag dieses Airdrops zu verkaufen. Sie realisieren somit einen Gewinn (da Sie diese Kryptowährungen zu einem Preis von null erworben haben).
Schauen wir uns dies mit einem Beispiel an:
Sie erhalten einen Airdrop von 10 MAT.
Wenn Sie diese Kryptowährungen in Ihr Portfölio erhalten, beträgt der Betrag von MAT 1 MAT = 10 EUR. Der Betrag meines Airdrops beträgt somit 100 EUR bei Erhalt.
Sie melden diese Einnahmen bei Erhalt nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Ihre 10 MAT werden zum Gesamtwert Ihres Portfolios addiert und der Anschaffungspreis dieser beträgt 0 EUR.
Welche Steuer für Ihren Airdrop?
Die Steuer ist bei Verkauf gemäß dem Veräußerungsgewinnsystem zu zahlen, besteuert zu 30%.
Sie entscheiden sich, Ihre 10 MAT für 100 EUR zu verkaufen. Sie haben somit einen Gewinn von 100 EUR für diese Transaktion (die Berechnung ist jedoch komplexer, da sie einen Anteil des Gesamtwerts Ihres Portfolios und des Gesamtanschaffungspreises Ihrer Kryptowährungen berücksichtigen muss).
❗️ Da das Gesetz bezüglich der Besteuerung von Operationen, die passive Einkünfte in Kryptowährungen generieren, undeutlich und ungenau ist, sind die in diesem Artikel dargestellten Steuerpunkte steuerliche Interpretationen. Sie stellen keine Finanz- oder Steuerberatung dar, sondern nur eine einfache Auslegung der Gesetze nach Experten. Im Zweifelsfall zögern Sie nicht, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.