📝 Description
Waltio zieht Transaktionsgebühren automatisch von Ihren Kapitalgewinnen ab, ohne sie als separate steuerpflichtige Transaktion zu behandeln. Die Finanzbehörden berücksichtigen Ihre Käufe und Verkäufe, wobei Gebühren natürlicherweise von realisierten Gewinnen abgezogen werden. Sie können jedoch Waltio-Servicegebühren nicht von Ihrem steuerpflichtigen Betrag abziehen.
Die Finanzbehörden vergleichen Ihre Geldeinzahlung (Kryptowährungskäufe) und -auszahlung (steuerpflichtige Kryptowährungstransaktionen), sodass Ihre Gebühren automatisch von den realisierten Gewinnen abgezogen werden. Diese Gebühren sind nicht in Ihrem Veräußerungspreis (Verkaufspreis) enthalten. Daher müssen Sie sie nicht parallel erklären.
Leider können Sie die Kosten für die Waltio-Gebühr nicht von Ihrem steuerpflichtigen Betrag abziehen.