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Deutschland - Steuererklärung für Kryptowährungen

📝 Beschreibung

Anleitung zur schrittweisen Angabe deiner Krypto-Veräußerungsgewinne und passiven Einkünfte in Deutschland — sowohl online über ELSTER als auch auf dem Papierformular Anlage SO.

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Freigrenze für Veräußerungsgeschäfte: Wenn dein Nettogewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen ≤ 1.000 € beträgt, bleibt er steuerfrei.

  • Freigrenze für passive Einkünfte: Wenn deine passiven Einkünfte (Staking, Mining etc.) ≤ 256 € betragen, sind sie steuerfrei. Wird diese Freigrenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig (es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag).

  • Haltefrist: Kryptowährungen, die länger als 12 Monate gehalten werden, sind beim Verkauf steuerfrei.

  • Stelle sicher, dass dein Waltio-Steuerreport vor dem Einreichen deiner Erklärung erstellt wurde — das Finanzamt kann diesen anfordern.

📂 Steuererklärung online (ELSTER)

Veräußerungsgewinne angeben

  1. Gehe auf elster.de

  2. Klicke auf "Formulare & Leistungen".

  3. Klicke auf "Alle Formulare".

Formulare & Leistungen

  1. Wähle die Einkommensteuererklärung.

Einkommensteuer (ESt 1 A) auswählen

  1. Wähle das betreffende Steuerjahr aus.

Steuerjahr

  1. Überprüfe deine Steuernummer auf der ersten Seite und klicke dann auf "Nächste Seite" oder "Speichern und Fortfahren"

Steuernummer prüfen

  1. Öffne das linke Seitenmenü und klicke auf "Anlagen hinzufügen / entfernen".

    Anlagen hinzufügen

  2. Wähle die ANLAGE SO (für Kryptowährungen) aus. Falls du weitere Einkünfte anzugeben hast, kannst du zusätzliche Formulare auswählen. Bestätige deine Auswahl.

    Anlage SO auswählen

  3. Gehe zu Abschnitt 11 — Private Veräußerungsgeschäfte.

    Abschnitt 11

  4. Klicke auf das blaue "+" in der Zeile "Einheiten virtueller Währungen und/oder sonstige Token".

  5. Fülle die folgenden Felder aus:

  • Zeile 45: Ankreuzen, um Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen zu bestätigen.

  • Zeile 46: Art des Wirtschaftsguts angeben — trage "siehe Anlage" ein, wenn du den Waltio-Report beifügst.

  • Zeile 47 (Anschaffungs- & Veräußerungsdatum): 01.01. / 31.12. des Steuerjahres.

  • Zeile 48 (Veräußerungspreis): Gesamter Veräußerungserlös (in EUR).

  • Zeile 49 (Anschaffungskosten): Gesamte Anschaffungskosten (in EUR, inklusive Gebühren).

    Felder ausfüllen

  1. Klicke auf "Eintrag übernehmen".

  2. Es erscheint eine Übersicht mit dem berechneten Nettogewinn. Der Eintrag "1. Krypto" zeigt die Differenz zwischen deinem Verkaufspreis und Kaufpreis.

    Eintrag übernehmen

👉 Das Ankreuzen von Zeile 45 bestätigt dem Finanzamt offiziell, dass du Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen erzielt hast. Die genaue Berechnung dieses Gewinns muss in einer separaten Anlage detailliert werden — genau das übernimmt der Waltio-Report.


Passive Einkünfte angeben (optional)

Falls du passive Krypto-Einkünfte erzielt hast (Staking, Mining etc.):

  1. Gehe im linken Menü zurück zur Anlage SO. Navigiere zu Abschnitt 8 — Leistungen.

    Abschnitt 8 der Anlage SO

  2. Klicke auf das blaue Stift-Symbol neben deinem Namen.

  3. Fülle die folgenden Felder aus:

    • Zeile 14: Ankreuzen, um passive Einkünfte aus Kryptowährungen zu bestätigen.

    • Zeile 15 — Einnahmen im Zusammenhang mit Kryptowerten: Art angeben (z. B. "Staking", "Mining" oder "siehe Anlage"). Betrag: Gib den gesamten Bruttowert in EUR zum Zeitpunkt des Zuflusses der Token ein.

  4. Wenn du mehrere Arten von passiven Einkünften trennen musst, klicke auf "+ Weitere Daten hinzufügen". Klicke anschließend auf "Eintrag übernehmen", um zu speichern.

Zeilen 14-15 ausfüllen


Überprüfung und Übermittlung

  1. Wenn alle Daten eingegeben wurden, klicke auf den Reiter "Prüfen".

  2. Die grüne Meldung "Es sind keine Fehler vorhanden" bestätigt, dass die Erklärung bereit zur Übermittlung ist. Der Bereich "Steuerberechnung (vorläufig)" bietet eine Schätzung des zu zahlenden oder zu erstattenden Betrags.

  3. Letzter Schritt: Klicke auf den Reiter "Versenden des Formulars", um die Steuererklärung einzureichen.

Weitere Daten hinzufügen

📂 Steuererklärung auf Papier (Anlage SO)

Veräußerungsgewinne angeben

  1. Öffne das Formular Anlage SO.

    Formular Anlage SO

  2. Gehe zum Abschnitt Virtuelle Währungen / sonstige Token.

    Abschnitt Virtuelle Währungen

  3. Fülle die folgenden Felder aus:

    • Zeile 42-43 — Beschreibung: "siehe Anlage" (bezieht sich auf den detaillierten Report für jeden Verkauf). Anschaffungs- & Veräußerungsdatum: 01.01. und 31.12. des Steuerjahres.

    • Zeile 44: Gesamter Veräußerungserlös (in EUR).

    • Zeile 45: Anschaffungskosten (in EUR).

    • Zeile 46: Werbungskosten / Veräußerungskosten.

    • Zeile 47: Automatische Berechnung: Gesamter Gewinn oder Verlust = Zeile 44 – Zeile 45 – Zeile 46.

👉 Dieser Schritt erfordert die Beifügung einer detaillierten Aufstellung als Anlage, die die Gewinn-/Verlustberechnung pro Transaktion aufschlüsselt. Das Finanzamt möchte prüfen: Kaufdatum (zur Überprüfung der 12-Monats-Frist), Verkaufsdatum, Kaufpreis, Verkaufspreis, Gebühren und die angewandte Methode (FIFO / Durchschnittskosten pro Wallet).

  1. Vervollständige die letzten Zeilen:

    • Zeile 54: Endgültiger Gewinn/Verlust (Übertrag).

    • Zeile 55: Gesamter endgültiger Gewinn/Verlust.

👉 Dieser Gesamtbetrag entscheidet darüber, ob du über oder unter der Freigrenze von 1.000 € liegst.

Zeile 54 - 55


Passive Einkünfte angeben (optional)

  1. Öffne den Abschnitt Leistungen im selben Formular Anlage SO.

  2. Fülle die folgenden Felder aus:

    • Zeile 10: Trage "1" in die Felder 162 und 163 ein.

    • Zeile 11: Trage "siehe Anlage" sowie den gesamten Bruttobetrag aller passiven Krypto-Einkünfte in EUR ein — Bewertung zum Marktpreis am Tag des Zuflusses.

    • Zeile 14: Automatische Summe der Zeilen 11 bis 13 (Gesamteinnahmen).

    • Zeile 15: Alle mit diesen Einnahmen zusammenhängenden Werbungskosten (Strom für Mining, Abschreibung der Ausrüstung, Plattformgebühren).

    • Zeile 16: Ergebnis: Zeile 14 – Zeile 15 = steuerpflichtiger Einkunftssaldo gemäß § 22 Nr. 3 EStG.

Zeile 10

Zeile 11

Zeile 14

Zeile 15

Zeile 16

👉 Wenn der Betrag in Zeile 16 (Nettoeinkünfte) ≤ 256 € beträgt, fällt keine Steuer an und die Angabe ist nicht verpflichtend. Wird dieser Betrag überschritten, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig (Freigrenze, kein Freibetrag).


📝 Herzlichen Glückwunsch! Du hast deine deutsche Steuererklärung erfolgreich ausgefüllt.

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